Für den Transport von Gefahrgütern muss der Berufskraftfahrer eine besondere Qualifikation vorweisen: den ADR Schein ("Accord européen au transport international des marchandises Dangereuses par Route"), der auch als Gefahrgutschein bekannt ist. Die Abkürzung steht für das europaweite Übereinkommen für die Beförderung von Gefahrgütern auf der Straße. Hierbei wird ein besonderes Augenmerk auf den Straßengüterverkehr, die Ladungssicherung, die Verpackung von Gefahrgütern sowie deren Kennzeichnung gelegt. Aber auch das richtige Verhalten im Falle eines Unfalles oder eines Zwischenfalles wird in dieser Schulung vermittelt.
Voraussetzung für die Teilnahme an einer ADR Schulung ist eine gültige Fahrerlaubnis für entsprechende Fahrzeuge, die für einen Gefahrguttransport vorgesehen sind. Im Anschluss der Weiterbildung muss eine schriftliche Prüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer absolviert werden. Die Gültigkeit des ADR Scheins beläuft sich auf fünf Jahre. Nach Ablauf dieser Frist kann der Schein mit einer Auffrischungsschulung erneut um fünf Jahre verlängert werden.